Speisereste
sind Überreste aus den für die menschliche Ernährung zubereiteten Nahrungsmitteln und die bei der Zubereitung anfallenden Reste, die auch Bestandteile tierischer Herkunft (Tierkörperteile und Erzeugnisse) enthalten. Sie fallen in Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung an.
Erzeugnisse der Lebensmittelproduktion mit Bestandteilen tierischer Herkunft sind:
Reste oder Fehlchargen, die bei der Herstellung von Lebensmitteln anfallen, tierische Bestandteile enthalten, verpackt oder lose gelagert sein können und aus Lebensmittelverarbeitungsbetrieben oder Handelseinrichtungen stammen.
Zum Beispiel:
• Fehlchargen aus der Pizzafabrikation, der Herstellung von Konserven, der Herstellung von Süßwaren, der Herstellung von Salaten
• Fehlchargen aus der Babynahrungsherstellung
• Produkte mit tierischen Bestandteilen in Verpackungen die das MHD überschritten haben oder nicht absetzbar sind (Konserven, Salate, getrocknete Fertigsuppen, Wurstprodukte)
• Backwarenerzeugnisse mit Bestandteilen tierischer Herkunft